Thema Rechtsanwalt & Kosten
Wie jede Dienstleistung, so ist auch die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit Kosten verbunden. Oft herrscht jedoch Unklarheit, wie "teuer der Gang zum Anwalt" werden wird, weshalb wir an dieser Stelle ein paar Informationen für Sie bereitgestellt haben:
Unser Prinzip: Transparenz in Sachen Kosten
Wir teilen Ihnen mit, wann und welche Kosten Ihnen entstehen - und zwar bevor diese anfallen! Auf diese Weise müssen Sie nicht mit Überraschungen rechnen und können stets entscheiden, ob Sie weiterhin unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Anfrage, ob unsere Kosten durch diese getragen werden. In aller Regel ist dies der Fall, so daß Ihnen keinerlei Kosten durch unsere Tätigkeit enstehen.
Kosten einer Erstberatung
Um das finanzielle Risiko einer Erstberatung überschaubar zu halten, sind die anwaltlichen Gebühren für eine solche vom Gesetzgeber begrenzt worden:
Für ein erstes Beratungsgespräch, das nicht mit einer anderen Tätigkeit zusammenhängt, liegt die Gebühr gemäß § 34 RVG bei höchstens 226,10 € (€ 190,00 netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer) zzgl. Auslagen. Die Begrenzung dieser Erstberatungsgebühr gilt nur, sofern es sich bei dem Mandanten um einen Verbraucher handelt.
Im Rahmen einer solchen Erstberatung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum persönlichen Gespräch, in dessen Verlauf wir die Sachlage erarbeiten und gemeinsam ihr Ziel festlegen. Nach Sichtung ihrer Unterlagen erfolgt eine Beratung über Chancen und Wege ihr Ziel zu erreichen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie weitere Maßnahmen wünschen.
Rechtsanwalt Alexander Schlotterbeck
Telefon: 06181 - 30 777 82
eMail: as@ajure.de
Leipziger Straße 76 · 63526 Erlensee · Telefon 06181 - 30 777 82
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